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Skonto-Rechner
Skonto berechnen in Sekunden: Geben Sie Rechnungsbetrag, Skontosatz, Skontofrist und Zahlungsziel ein und sehen Sie sofort den Skontobetrag, den Zahlbetrag und den effektiven Jahreszins des Lieferantenkredits. Kostenlos, sofort, ohne Anmeldung.
Ergebnis
Zahlbetrag mit Skonto
4.900,00 €
Sie sparen 100,00 € (2 %) gegenüber 5.000,00 €.
| Skontobetrag | 100,00 € |
| Kreditzeit (Zahlungsziel − Skontofrist) | 20 Tage |
| Effektiver Jahreszins (Lieferantenkredit) | 36 % p.a. |
Skonto ziehen lohnt sich. Der effektive Jahreszins von 36 % liegt deutlich über Ihrem Vergleichszins von 10 %. Selbst eine kurzfristige Zwischenfinanzierung wäre günstiger als auf das Skonto zu verzichten.
Effektivzins berechnet kaufmännisch mit dem 360-Tage-Jahr: Skontosatz ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 360. Skonto wird i. d. R. vom Bruttobetrag gerechnet und muss vereinbart sein. Unverbindliche Schätzung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wie berechnet man Skonto?
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelles Bezahlen – üblich sind 2 bis 3 %. Den Skontobetrag erhalten Sie, indem Sie den Rechnungsbetrag mit dem Skontosatz multiplizieren und durch 100 teilen. Der Betrag, den Sie tatsächlich überweisen, ist der Zahlbetrag:
Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100
Zahlbetrag = Rechnungsbetrag − Skontobetrag
Beispiel: Bei einer Rechnung über 5.000 € mit 2 % Skonto ziehen Sie 100 € ab und überweisen 4.900 €. Skonto wird dabei üblicherweise vom Bruttobetrag (inklusive Umsatzsteuer) gerechnet und muss auf der Rechnung oder im Vertrag vereinbart sein.
Effektiver Jahreszins: Was kostet der Lieferantenkredit?
Verzichten Sie auf das Skonto, gewährt Ihnen der Lieferant faktisch einen Kredit für die Tage zwischen Skontofrist und Zahlungsziel. Dieser Lieferantenkredit ist teuer. Der effektive Jahreszins ergibt sich kaufmännisch über das 360-Tage-Jahr:
Effektiver Jahreszins = Skontosatz ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 360
Bei „2/10 netto 30" – also 2 % Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen, Zahlungsziel 30 Tage – sind das 2 ÷ (30 − 10) × 360 = 36 % pro Jahr. Solche Werte liegen typischerweise zwischen 20 % und 70 % p.a.
Lohnt es sich, Skonto zu ziehen?
Die kaufmännische Faustregel lautet: Skonto ziehen, solange der effektive Jahreszins über dem Zins einer Alternativfinanzierung liegt. Da ein Kontokorrent- oder Dispokredit meist nur 8 bis 12 % p.a. kostet, der Lieferantenkredit aber oft das Drei- bis Sechsfache, lohnt sich Skonto fast immer – notfalls finanziert über die günstigere Bank.
Unser Rechner vergleicht den effektiven Jahreszins direkt mit Ihrem Vergleichszins und ordnet das Ergebnis ein: „Skonto ziehen lohnt sich" oder „genau prüfen". So treffen Sie die wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung in Sekunden.
Häufige Fragen zum Skonto
Wie berechnet man Skonto?
Der Skontobetrag ergibt sich aus Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100. Beispiel: 5.000 € bei 2 % Skonto = 100 € Skonto. Der Zahlbetrag ist dann der Rechnungsbetrag minus Skontobetrag, hier also 4.900 €.
Wie hoch ist der effektive Jahreszins beim Skonto (Lieferantenkredit)?
Der effektive Jahreszins berechnet sich kaufmännisch als Skontosatz ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 360. Bei 2 % Skonto, 10 Tagen Skontofrist und 30 Tagen Zahlungsziel sind das 2 ÷ 20 × 360 = 36 % pro Jahr.
Lohnt es sich, Skonto zu ziehen?
In der Regel ja. Da der effektive Jahreszins des Lieferantenkredits meist zwischen 20 % und 70 % liegt, ist es fast immer günstiger, das Skonto zu nutzen – notfalls über eine günstigere Zwischenfinanzierung (z. B. Kontokorrent- oder Dispokredit), deren Zins deutlich darunter liegt.
Wird Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag berechnet?
Skonto wird üblicherweise vom Bruttorechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer) berechnet. Wird Skonto in Anspruch genommen, mindert sich nachträglich auch die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer; das ist beim Vorsteuerabzug zu beachten.
Ist diese Berechnung verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche, kaufmännische Schätzung auf Basis des 360-Tage-Jahres. Voraussetzung für den Skontoabzug ist, dass Skonto vertraglich oder auf der Rechnung vereinbart wurde. Der Rechner ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.