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Minijob-Rechner

Berechnen Sie in Sekunden, was beim Minijob netto übrig bleibt – und was ein Minijobber den Arbeitgeber kostet. Mit aktueller 603-€-Grenze 2026, Rentenversicherungs-Anteil und voller Abgaben-Aufschlüsselung. Kostenlos, sofort, ohne Anmeldung.

Ihre Angaben

Ergebnis

Netto für Minijobber

581,29 €

603,00 € brutto − 21,71 € RV-Anteil (3,6 %)

Arbeitgeber-Pauschalabgaben
Rentenversicherung (15 %)90,45 €
Krankenversicherung (13 %)78,39 €
Pauschale Lohnsteuer (2 %)12,06 €
Umlage U1 (0,80 %)4,82 €
Umlage U2 (0,22 %)1,33 €
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)0,90 €
Abgaben gesamt (31,17 %)187,95 €
Gesamtkosten Arbeitgeber790,95 €

Unverbindliche Schätzung für einen gewerblichen Minijob (Stand 2026: Grenze 603 €, Mindestlohn 13,90 €/Std.). Zzgl. individueller Unfallversicherung (je Berufsgenossenschaft). In Privathaushalten gelten niedrigere Sätze. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Welche Angaben braucht der Minijob-Rechner?

Es genügt der monatliche Verdienst – oder wahlweise Stundenlohn und geplante Stunden, die der Rechner für Sie in einen Monatsverdienst umrechnet. Zusätzlich legen Sie fest, ob eine Befreiung von der Rentenversicherung vorliegt. Daraus ergeben sich sofort das Netto für den Minijobber und die Pauschalabgaben des Arbeitgebers.

Verdienstgrenze und Netto im Minijob 2026

Ein Minijob liegt vor, solange der Verdienst die Grenze nicht überschreitet. 2026 sind das:

603 € pro Monat (7.236 € pro Jahr) – bei 13,90 € Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat

Für den Arbeitnehmer gilt: Der Minijob ist steuer- und sozialabgabenfrei – brutto ist gleich netto. Die einzige Ausnahme ist die Rentenversicherungspflicht. Hier wird ein Eigenanteil von 3,6 % einbehalten. Wer sich davon befreien lässt, erhält den vollen Verdienst ausgezahlt, sammelt aber weniger Rentenansprüche.

Welche Kosten hat der Arbeitgeber?

Beim gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale von zusammen 31,17 % des Verdienstes:

15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % pauschale Lohnsteuer sowie die Umlagen U1 (0,80 %), U2 (0,22 %) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 %). Hinzu kommt die individuelle Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. In Privathaushalten sind die Sätze deutlich niedriger. Der Minijob-Rechner schlüsselt jede Position einzeln auf und zeigt die Gesamtkosten.

Häufige Fragen zum Minijob

Wie viel verdient man bei einem Minijob netto?

In der Regel ist der Minijob für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei – brutto ist also gleich netto. Eine Ausnahme ist die Rentenversicherungspflicht: Hier zieht der Arbeitgeber einen Eigenanteil von 3,6 Prozent ab. Auf Antrag können Sie sich davon befreien lassen, verzichten dann aber auf volle Rentenansprüche.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr). Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: Bei 13,90 Euro pro Stunde sind das maximal rund 43 Arbeitsstunden im Monat. 2025 lag die Grenze bei 556 Euro.

Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber für einen Minijob?

Für einen gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben von zusammen 31,17 Prozent: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % pauschale Lohnsteuer sowie die Umlagen U1 (0,80 %), U2 (0,22 %) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 %). Hinzu kommt die individuelle Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber insgesamt?

Die Gesamtkosten setzen sich aus dem Verdienst plus den Pauschalabgaben von 31,17 Prozent zusammen. Bei 556 Euro Verdienst sind das rund 173 Euro Abgaben, also etwa 729 Euro Gesamtkosten. Unser Minijob-Rechner schlüsselt jede Abgabe einzeln auf.

Ist diese Berechnung verbindlich?

Nein. Der Minijob-Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung für einen gewerblichen Minijob auf Basis der aktuellen Pauschalsätze 2026, ohne die individuelle Unfallversicherung. In Privathaushalten gelten niedrigere Sätze. Der Rechner ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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