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Firmenwagenrechner
Berechnen Sie in Sekunden den geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens nach der 1-%-Regelung – inklusive 0,03-%-Zuschlag für den Arbeitsweg, E-Auto-Sonderregel und der zusätzlichen Steuerlast. Kostenlos, sofort, ohne Anmeldung.
Ergebnis
Geldwerter Vorteil pro Monat
798,40 €
9.581 € pro Jahr · Bemessungsgrundlage 49.900 €
| Privatnutzung (1 % der Basis) | 499,00 € |
| Arbeitsweg (0,03 % × 20 km) | 299,40 € |
| Geldwerter Vorteil / Monat | 798,40 € |
Unverbindliche Schätzung (1-%-Regelung, Stand 2025/2026; Einkommensteuertarif §32a EStG, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Maßgeblich ist der auf volle 100 € abgerundete Bruttolistenpreis. Keine Steuerberatung.
Was ist der geldwerte Vorteil?
Dürfen Sie Ihren Firmenwagen auch privat nutzen, gilt das als Sachbezug – ein geldwerter Vorteil, den Sie versteuern müssen. Er erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Wie hoch der Vorteil ausfällt, ermitteln die meisten über die pauschale 1-%-Regelung.
Die 1-%-Regelung und der 0,03-%-Zuschlag
Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis – der inländische Neupreis bei Erstzulassung inklusive Umsatzsteuer, auf volle 100 € abgerundet. Daraus ergibt sich der monatliche geldwerte Vorteil:
Geldwerter Vorteil / Monat = 1 % × Bruttolistenpreis + 0,03 % × Bruttolistenpreis × Entfernungskilometer
Der erste Teil deckt die allgemeine Privatnutzung ab, der zweite die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Strecke). Über das Jahr betrachtet zählt das Zwölffache zu Ihrem steuerpflichtigen Arbeitslohn.
E-Auto und Hybrid: 0,25 % und 0,5 %
Für reine Elektrofahrzeuge wird die Bemessungsgrundlage stark reduziert: Statt des vollen Bruttolistenpreises zählt nur ein Viertel (0,25-%-Regelung), solange der Bruttolistenpreis 100.000 € nicht übersteigt (Anschaffung ab dem 1.7.2025; zuvor lag die Grenze bei 70.000 €). Über dieser Grenze und bei qualifizierten Plug-in-Hybriden gilt die Hälfte (0,5-%-Regelung). Wichtig: Nicht der Prozentsatz, sondern der Bruttolistenpreis wird geviertelt bzw. halbiert – die 1 % und 0,03 % bleiben gleich.
Alternativ zur 1-%-Regelung können Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen und nur die tatsächliche private Nutzung versteuern. Das lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung oder hohem Listenpreis, ist aber deutlich aufwendiger.
Häufige Fragen zum Firmenwagen
Wie funktioniert die 1-%-Regelung beim Firmenwagen?
Bei der 1-%-Regelung versteuern Sie monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (auf volle 100 € abgerundet) als geldwerten Vorteil für die private Nutzung. Für den Arbeitsweg kommen zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat hinzu.
Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?
Geldwerter Vorteil pro Monat = 1 % × Bruttolistenpreis + 0,03 % × Bruttolistenpreis × Entfernungskilometer (einfache Strecke Wohnung–Arbeit). Der Bruttolistenpreis ist der inländische Neupreis bei Erstzulassung inklusive Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 €.
Was gilt bei E-Autos und Hybriden?
Bei reinen E-Autos wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt (0,25-%-Regelung), sofern der Bruttolistenpreis 100.000 € nicht übersteigt (Anschaffung ab 1.7.2025). Darüber sowie bei qualifizierten Plug-in-Hybriden gilt die Hälfte (0,5-%-Regelung). Nicht der Prozentsatz, sondern die Bemessungsgrundlage wird reduziert.
1-%-Regelung oder Fahrtenbuch – was lohnt sich?
Die 1-%-Regelung ist pauschal und einfach, lohnt sich aber vor allem bei hoher privater Nutzung. Wer den Wagen wenig privat nutzt oder einen hohen Listenpreis hat, fährt mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch oft günstiger. Das Fahrtenbuch ist jedoch aufwendiger und muss lückenlos geführt werden.
Ist diese Berechnung verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung nach der 1-%-Regelung (Stand 2025/2026) und dem Einkommensteuertarif (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Er ersetzt keine Steuerberatung.