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Elterngeldrechner

Berechnen Sie in Sekunden Ihr voraussichtliches Basiselterngeld und ElterngeldPlus aus dem Nettoeinkommen vor der Geburt – inklusive Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. Kostenlos, sofort, ohne Anmeldung.

Ihre Angaben

Maßgeblich ist das „Elterngeld-Netto" der letzten 12 Monate – die Elterngeldstelle ermittelt es pauschal aus dem Brutto, es weicht vom Netto Ihrer Lohnabrechnung ab.

Ergebnis

Basiselterngeld pro Monat

1.300 €

Ersatzrate 65 % · bis zu 12 (mit Partnermonaten 14) Monate

Grundbetrag (gedeckelt 300–1.800 €)1.300 €
Basiselterngeld / Monat1.300 €
ElterngeldPlus / Monat650 €

ElterngeldPlus zahlt etwa den halben Monatsbetrag, dafür über die doppelte Dauer – ideal beim Teilzeit­arbeiten neben dem Bezug.

Unverbindliche Schätzung (BEEG, Stand 2025/2026). Das tatsächliche „Elterngeld-Netto" weicht vom Lohn-Netto ab. Bei einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 € entfällt der Anspruch (Geburten ab 01.04.2025). Keine Rechtsberatung.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Maßgeblich ist Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt – das sogenannte Elterngeld-Netto. Davon ersetzt das Basiselterngeld einen Anteil, die Ersatzrate:

Basiselterngeld = Elterngeld-Netto × Ersatzrate

Die Ersatzrate liegt im Regelfall bei 65 %, bei einem Netto zwischen 1.000 und 1.200 € bei 67 %. Verdienen Sie weniger als 1.000 €, steigt die Rate über die Geringverdienerkomponente um 0,1 Prozentpunkte je 2 € (bis 100 %); über 1.200 € sinkt sie schrittweise auf 65 %.

Mindestbetrag, Höchstbetrag, Bonus und Zuschlag

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Den Mindestbetrag erhalten auch Eltern ohne vorheriges Einkommen. Lebt ein Geschwisterkind unter 3 Jahren im Haushalt, erhöht der Geschwisterbonus das Elterngeld um 10 % (mindestens 75 €). Bei Mehrlingen kommen pauschal 300 € je weiterem Kind hinzu.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus zahlt pro Monat rund den halben Basisbetrag, wird dafür aber doppelt so lange gewährt: Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten.

Beachten Sie die Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 € übersteigt. Unser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung – das tatsächliche Elterngeld-Netto ermittelt die Elterngeldstelle pauschal aus dem Brutto.

Häufige Fragen zum Elterngeld

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Basiselterngeld ersetzt einen Anteil des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Die Ersatzrate liegt in der Regel bei 65 %, bei einem Elterngeld-Netto zwischen 1.000 und 1.200 € bei 67 %. Unter 1.000 € steigt sie (Geringverdienerkomponente) bis zu 100 %, über 1.200 € sinkt sie auf 65 %.

Wie hoch ist das Elterngeld mindestens und maximal?

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Den Mindestbetrag von 300 € erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus zahlt pro Monat etwa den halben Basiselterngeld-Betrag, wird dafür aber doppelt so lange gewährt: Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate. Es lohnt sich besonders, wenn Sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten.

Was bringen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag?

Lebt ein Geschwisterkind unter 3 Jahren (oder zwei unter 6) im Haushalt, erhöht der Geschwisterbonus das Elterngeld um 10 %, mindestens 75 €. Bei Mehrlingen kommen pauschal 300 € je weiterem Kind dazu – bei Zwillingen also 300 €.

Gibt es eine Einkommensgrenze für das Elterngeld?

Ja. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 € übersteigt – sowohl bei Paaren als auch bei Alleinerziehenden. Das zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem Bruttoeinkommen.

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