Rechner & Tools

Abfindungsrechner

Berechnen Sie in Sekunden die voraussichtliche Höhe Ihrer Abfindung nach der Faustformel – und schätzen Sie, was nach Steuern über die Fünftelregelung netto übrig bleibt. Kostenlos, sofort, ohne Anmeldung.

Ihre Angaben

Übriges Jahreseinkommen ohne die Abfindung – für die Steuer­schätzung nach der Fünftelregelung.

Ergebnis

Voraussichtliche Abfindung (brutto)

25.000 €

0.5 × 5.000 € × 10 Jahre (Faustformel)

Geben Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ein, um die Steuerlast und die Netto-Abfindung nach der Fünftelregelung zu schätzen.

Unverbindliche Schätzung (Einkommensteuer-Tarif 2025, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Es besteht kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung – die Höhe ist Verhandlungssache. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Welche Angaben braucht der Abfindungsrechner?

Für die Höhe der Abfindung genügen zwei Werte: Ihr Bruttomonatsgehalt und Ihre Beschäftigungsdauer in Jahren. Der Faktor bestimmt, wie viele Monatsgehälter pro Jahr angesetzt werden – die verbreitete Faustformel nutzt 0,5. Für die Netto-Schätzung kommt Ihr übriges zu versteuerndes Jahreseinkommen hinzu.

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht. Üblich ist die Regelabfindung als Faustformel:

Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre

Abweichungen nach oben sind häufig – etwa bei langer Betriebs­zugehörig­keit, guter Verhandlungsposition, drohendem Kündigungs­schutzprozess oder in gefragten Führungs- und Fachfunktionen. Faktoren von 0,75 bis 1,0 (und mehr) sind dann keine Seltenheit.

Wie wird die Abfindung versteuert?

Eine Abfindung ist voll einkommensteuer­pflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Weil es sich um eine Einmalzahlung handelt, kann die Fünftelregelung die Steuerprogression abmildern: Rechnerisch wird die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Der Vorteil ist umso größer, je niedriger Ihr übriges Einkommen und je höher die Abfindung ist.

Wichtig: Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Sie holen den Vorteil über die Einkommensteuer­erklärung zurück. Unser Rechner zeigt die geschätzte Steuer mit und ohne Fünftelregelung sowie die Ersparnis.

Häufige Fragen zur Abfindung

Wie wird die Höhe einer Abfindung berechnet?

Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre). Je nach Verhandlungsposition, Branche und Kündigungsgrund sind auch höhere Faktoren (bis 1,0 oder mehr) üblich.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Einen automatischen Anspruch gibt es in der Regel nicht. Abfindungen ergeben sich meist aus einem Aufhebungsvertrag, einem Sozialplan, einer Kündigungsschutzklage oder dem Angebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz. Die Höhe ist Verhandlungssache.

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Über die sogenannte Fünftelregelung kann die Steuerlast gemildert werden, weil die Einmalzahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, lässt sich aber über die Einkommensteuererklärung geltend machen.

Was bringt die Fünftelregelung konkret?

Sie senkt die Steuerprogression auf die Abfindung. Der Vorteil ist umso größer, je niedriger das übrige Jahreseinkommen und je höher die Abfindung ist. Unser Rechner zeigt die Steuer mit und ohne Fünftelregelung sowie die Ersparnis.

Ist diese Berechnung verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der Faustformel und des Einkommensteuertarifs (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Weitere Rechner & ToolsAlle kostenlosen Rechner von Managers Way im Überblick.