
Arbeitsrecht als Entscheidungskompetenz: Das Profil der Kanzlei Dr. Olsen & Schewtschenko in München
In Führungsrollen gehören schwierige Personalentscheidungen zum Alltag. Steht eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder eine Umstrukturierung im Raum, reicht Erfahrung allein häufig nicht aus: Fristen, Interessen und rechtliche Folgen müssen zusammengeführt werden. Auch auf Arbeitnehmerseite stellen sich solche Fragen etwa wenn ein Kündigungsschreiben im Briefkasten liegt oder ein Vertrag überraschend geändert werden soll. Dieses Porträt zeigt, welche Rolle spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung in solchen Situationen einnehmen kann und warum rechtliche Klarheit längst zur Entscheidungskompetenz gehört.
Wenn Personalentscheidungen rechtliche Tragweite bekommen
Wer ein Unternehmen führt oder ein Team verantwortet, trifft Entscheidungen über Menschen. Die wenigsten davon sind angenehm: Eine langjährige Zusammenarbeit endet, eine Position wird im Zuge einer Umstrukturierung neu beschnitten, ein Konflikt in der Belegschaft eskaliert. In all diesen Fällen wirken betriebswirtschaftliche Überlegungen und rechtliche Rahmenbedingungen zusammen und beide Seiten der Medaille verdienen Aufmerksamkeit.
Denn arbeitsrechtliche Fehler haben meist zwei Preise: den direkten, etwa in Form von Abfindungen, Prozesskosten oder unwirksamen Kündigungen, und den indirekten, wenn Unsicherheit im Unternehmen entsteht oder Entscheidungen im Nachhinein korrigiert werden müssen. Für Arbeitnehmer gilt die gleiche Logik seitenverkehrt: Wer seine Rechte und Optionen nicht kennt, trifft Entscheidungen unter Druck und verzichtet womöglich auf Möglichkeiten, die ihm zugestanden hätten. Typische Situationen mit Prüfbedarf sind der Erhalt einer Kündigung oder Abmahnung, ein vorgelegter Aufhebungsvertrag, eine geplante Versetzung oder ein Arbeitszeugnis, dessen Formulierungen Zweifel aufkommen lassen.
Arbeitsrecht ist damit weniger ein Krisenthema als ein Steuerungsthema: Es geht darum, Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage zu stellen, bevor sie getroffen werden oder zumindest bevor Fristen verstreichen.
Arbeitsrecht als Spezialgebiet der Kanzlei
An dieser Schnittstelle setzt die Kanzlei Dr. Olsen & Schewtschenko an. Die Kanzlei ist nach eigener Darstellung in München ansässig und vollständig auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Getragen wird sie nach den Angaben der Kanzlei von zwei Partnern, die ihre anwaltliche Tätigkeit auf dieses Rechtsgebiet ausrichten.
Die Zielgruppen der Kanzlei sind bewusst breit aufgestellt: Beraten und vertreten werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber also genau die beiden Seiten, die in arbeitsrechtlichen Konflikten aufeinandertreffen. Hinzu kommen Führungskräfte mit besonderen vertraglichen Konstellationen sowie Betriebsräte, für die die Kanzlei nach eigener Darstellung Schulungen anbietet. Wer im Süden Oberbayerns einen Anwalt für Arbeitsrecht im Raum München sucht, findet hier eine Kanzlei, die ihre Tätigkeit ausdrücklich auf dieses eine Rechtsgebiet konzentriert.
Diese Spezialisierung ist im Anwaltsmarkt kein Selbstzweck. Das Arbeitsrecht verändert sich laufend durch Rechtsprechung, Gesetzgebung und neue Arbeitsformen. Eine Kanzlei, die ausschließlich in diesem Feld arbeitet, kann diese Entwicklungen systematisch verfolgen, statt sie neben anderen Fachgebieten mitzubearbeiten.
Von der Kündigung bis zum Arbeitszeugnis
Die Themenfelder der Kanzlei lassen sich am besten anhand konkreter Entscheidungssituationen beschreiben, wie sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig erleben.
Die Kündigung ist der klassische Anlass auf beiden Seiten. Arbeitnehmer, die eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten haben, stehen vor der Frage, ob sie sich dagegen wehren und welche Fristen zu beachten sind. Arbeitgeber wiederum müssen prüfen, ob eine geplante Kündigung den rechtlichen Anforderungen standhält, bevor sie ausgesprochen wird eine nachträgliche Korrektur ist hier kaum möglich.
Eng verwandt, aber strategisch anders gelagert, sind Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Sie versprechen eine einvernehmliche Trennung, bergen aber Fallstricke: Welchen tatsächlichen Wert eine solche Vereinbarung hat, hängt von ihren konkreten Regelungen ab und sollte deshalb individuell geprüft werden. Wer unterschreibt, ohne diese Punkte geprüft zu haben, gibt Verhandlungsspielraum auf, der sich später nicht zurückholen lässt.
Weitere Felder betreffen das laufende Arbeitsverhältnis: die Abmahnung, deren Inhalt und Berechtigung für Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben kann; der Arbeitsvertrag, dessen Klauseln zu Vergütung, Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverboten erst im Streitfall ihre wahre Bedeutung entfalten; das Arbeitszeugnis, dessen verklausulierte Formulierungen die weitere Karriere beeinflussen können; und die Versetzung, bei der Direktionsrecht und Vertragsgrenzen aufeinandertreffen. Ergänzt wird das individuelle Arbeitsrecht durch das kollektive Arbeitsrecht, also die Zusammenarbeit mit Betriebsräten und die Anforderungen des Betriebsverfassungsrechts.
Zwei Perspektiven auf Konflikte: Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Bemerkenswert am Profil der Kanzlei ist die bewusste Doppelperspektive. Viele Arbeitsrechtler positionieren sich klar auf einer Seite entweder als Vertreter der Arbeitnehmer oder als Berater der Unternehmen. Dr. Olsen & Schewtschenko arbeitet nach eigener Darstellung für beide Seiten, allerdings selbstverständlich nicht im selben Mandat.
Diese Aufstellung hat einen praktischen Vorteil: Wer regelmäßig beide Interessenlagen vertritt, kennt die Argumentationsmuster der Gegenseite. Ein Arbeitgeber, der eine Umstrukturierung vorbereitet, profitiert von der Einschätzung, wie ein erfahrener Arbeitnehmervertreter auf die geplanten Maßnahmen reagieren wird. Ein Arbeitnehmer wiederum kann besser einschätzen, welche seiner Forderungen realistisch durchsetzbar sind, wenn sein Berater die betriebliche Perspektive aus eigener Mandatspraxis kennt.
Eine eigene Zielgruppe bilden Betriebsräte. Als Interessenvertretung der Belegschaft bewegen sie sich in einem Spannungsfeld aus Mitbestimmungsrechten, betrieblicher Praxis und persönlicher Verantwortung. Die Kanzlei bietet hier nach eigener Darstellung neben der Beratung auch Schulungen an ein Angebot, das auf die Institutionalisierung arbeitsrechtlichen Wissens im Unternehmen zielt, statt Konflikte erst im Ernstfall zu lösen.
Erfahrung und Spezialisierung als Arbeitsweise
Über die reine Leistungsliste hinaus lassen sich einige Profilmerkmale der Kanzlei benennen. Nach den Angaben der Kanzlei verfügen die beiden Partner über 20 bis 25 Jahre Erfahrung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, unter anderem bei komplexen Umstrukturierungen. Die Website nennt außerdem regelmäßige Fortbildungen und teilweise eigene Referententätigkeit. Die Kanzlei nennt zudem als Selbstauskunft eine Größenordnung von etwa 800 Individualmandaten und rund 400 Gerichtsverfahren pro Jahr. Diese Zahlen entstammen ausschließlich der eigenen Darstellung der Kanzlei und sind nicht unabhängig geprüft; sie geben aber einen Eindruck von der Fallpraxis, auf die das Tätigkeitsprofil nach eigener Auskunft aufbaut.
Hinzu kommen nach Angaben der Kanzlei Betriebsratsschulungen zu individuellem Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Interessierte können sich zu den Inhalten der Schulungsangebote unmittelbar bei der Kanzlei informieren.
Für Mandanten, die eine Kanzlei auswählen, sind solche Angaben nützliche Prüfkriterien: Wie lange arbeiten die Anwälte bereits im Fachgebiet? Halten sie sich fachlich auf dem Laufenden? Und gibt es eine dokumentierte Praxis in dem konkreten Problemfeld, um das es geht? Wer diese Fragen bei der Auswahl stellt, trifft eine fundiertere Entscheidung als jemand, der sich nur von Nähe oder dem ersten Suchergebnis leiten lässt.
Klarheit vor dem nächsten Schritt
Ein Punkt, den Mandanten vor dem ersten Termin klären sollten, betrifft die Kosten: Die Kanzlei weist auf ihrer Website darauf hin, dass für Verbraucher ein gesetzlicher Höchstbetrag von 226,10 Euro für die Erstberatung gilt; die konkrete Vergütung ist im Einzelfall zu vereinbaren. Transparenz vor dem ersten Termin ist aus Mandantensicht ein Qualitätsmerkmal: Wer weiß, welcher Kostenrahmen gilt, kann die Beratung als kalkulierbare Investition einordnen statt als offenes Risiko.
Zugleich gilt der Grundsatz, der für jede arbeitsrechtliche Beratung zutrifft: Kein Artikel ersetzt die Prüfung des Einzelfalls. Ob eine Kündigung angreifbar ist, welche Fristen laufen oder was eine Zeugnisformulierung tatsächlich bedeutet, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen. Sinnvoll ist es deshalb, vor einem Beratungstermin die relevanten Dokumente Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnung, Zeugnis zusammenzustellen und den eigenen Kostenrahmen zu klären.
Für Führungskräfte, Unternehmer und Arbeitnehmer im Großraum München bleibt die Kernbotschaft einfach: Arbeitsrechtliche Entscheidungen sind Führungs- und Karriereentscheidungen. Wer sie auf eine belastbare rechtliche Grundlage stellt, vermeidet Fehler, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Die Kanzlei Dr. Olsen & Schewtschenko versteht sich nach eigener Darstellung als spezialisierte Anlaufstelle für genau diese Aufgabe mit einem klaren Fokus auf ein Rechtsgebiet, einer Doppelperspektive auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber und einem Ansatz, der Aufklärung vor Eskalation stellt.


